Fragen und Antworten

zur Initiative für einen zweiten Bürgerentscheid
über das Halstenbeker Knickei

Frage: Was wird aus der Knickei-Ruine?
Antwort: Je nach der künftigen Verwendung des Knickei-Grundstückes fallen die Kosten unterschiedlich aus. Bei der einfachsten Lösung, an der Stelle eine Grünanlage und einen Parkstreifen anzulegen, müßte nur die Kuppel abgerissen und die unterirdischen Räume zugeschüttet werden. Dafür könnte ein Betrag von 0,5 Mio Euro notwendig werden. Bei einer zukünftigen Wohnbebauung müßte das Grundstück in Bauland umgewandelt werden, dann würde der Verkaufswert bei etwa 1,4 Mio Euro liegen. Damit könnten die Kosten eines vollständigen Abrisses finanziert werden, sodaß für die Gemeinde Halstenbek keine weiteren Kosten entstünden.

Frage: Warum jetzt ein neuer Bürgerentscheid?
Antwort: Die Gemeinde Halstenbek steht jetzt - nach Jahren der Inaktivität - kurz vor der Vergabe eines Auftrages für den Wiederaufbau der Knickei-Ruine mit Kosten von weiteren 2,5 Mio Euro. Wenn das Geld besser angelegt werden soll, müssen die Bürger jetzt handeln. Gleichzeitig ist jetzt der frühestmögliche Zeitpunkt für einen neuen Bürgerentscheid, weil mindestens zwei Jahre nach dem ersten Bürgerentscheid abzuwarten waren.

Frage: Wo kann eine konventionelle Sporthalle gebaut werden?
Antwort: Es gibt noch keine konkreten Planungen für einen neuen Standort. Die beste Möglichkeit wäre, im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Realschule zu einer Verbundschule in der Nähe des Sportplatzes an der Feldstraße einen Platz für eine neue Sporthalle vorzusehen.

Frage: Wieso können Kosten für Schadenersatz entstehen?
Antwort: Die Gemeinde Halstenbek betreibt parallel zum laufenden Bürgerbegehren in plötzlicher Eile ein Auftragsvergabeverfahren für den Wiederaufbau. Die möglichen Schadenersatzforderungen von Baufirmen, die bei einem Abbruch des laufenden Vergabeverfahrens entstehen können, werden umso höher, je länger das Verfahren läuft. In der gegenwärtigen Phase der Angebotsausarbeitung hätten die Bieter bei Abbruch des Verfahrens nur Anspruch auf geleistete Auslagen. Ist dann der Auftrag erteilt (das soll am 2. Dez. 2004 geschehen), hat der Bieter sogar Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns.
Ist das Bürgerbegehren erfolgreich und zwar rechtzeitig, wird am 2.Dez. kein Auftrag erteilt, sondern erst der Bürgerentscheid durchgeführt; dadurch werden die möglichen Schadenersatzforderungen gering gehalten.

Frage: Wie sind die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens?
Antwort: Die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg hat mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren formal in Ordnung ist. Es sind also nur noch die notwendigen Unterstützerunterschriften vorzulegen. Beim ersten Bürgerentscheid vor zwei Jahren wurden innerhalb von 4 Wochen fast 2200 Unterschriften gesammelt; das müßte diesesmal ebenfalls möglich sein!