Die Umsetzung des Bürgerentscheids

Diener des Volkes

Das Volk von Halstenbek hat am 11. Dez. 2005 klar entschieden, daß das Knickei nicht wieder aufgebaut werden soll, und damit deutlich gemacht, daß die Ruine abzureißen ist und eine neue oberirdische Halle errichtet werden soll.
Aufgabe der kommunalen Volksvertreter und der Gemeindeverwaltung ist es nun, diese Entscheidung in die Tat umzusetzen. Dabei gibt es verschiedene Vorgehensweisen, wie diese Umsetzung erfolgen kann, nämlich
  1. Die zügige Umsetzung
  2. Die Umsetzung nach Vorschrift
  3. Die Umsetzung nach Belieben
Die Halstenbeker Bürger dürfen gespannt zusehen, welche dieser Vorgehensweisen zur Anwendung kommt. Etliche Wochen nach dem Volksentscheid zeichnen sich bereits gewisse Tendenzen ab. Prüfen Sie selbst anhand der folgenden Maßnahmenlisten, welches dieser Vorgehensprofile im tatsächlichen Handeln der Halstenbeker Volksdiener zum Ausdruck kommt...

Profil 1: Die zügige Umsetzung

Eine zügige Umsetzung würde das Ziel der Minimierung von Kosten und Zeitverlusten verfolgen und beispielsweise mit einer Reihe von Sofortmaßnahmen beginnen wie
  1. Die Heizung in der Knickei-Ruine abstellen
  2. Die übrigen Verträge für die Unterhaltung der Ruine kündigen (etwa die Miete für das Stützgerüst)
  3. Die Ausschreibung für den Wiederaufbau offiziell abbrechen (aus wichtigem Grund, weil die Bürger keinen Wiederaufbau wollen)
  4. Den baldigen Abriß der Ruine einleiten, durch sofortige Vorbereitung der dafür nötigen Aussschreibung.
  5. Einen Antrag auf Fördermittel für den Hallenneubau stellen.
  6. Beginn der Planung für eine neue konventionelle schlüsselfertige 3-Feld-Halle....

Profil 2: Die Umsetzung nach Vorschrift

Diese Vorgehensweise strebt in erster Linie die Vermeidung von Risiken und die Berücksichtigung von Bedenken an. Im einzelnen können folgende Schritte dazugehören:
  1. Abwarten der Einspruchsfrist von einem Monat gegen das Abstimmungsergebnis. ( Dabei spielt es keine Rolle, daß die vom Wahlgesetz vorgesehenen Einsprüche sich auf die üblichen Wahlen von Personen beziehen, wo es immerhin um Einzelergebnisse und Listenplätze geht. Bei einer Bürgerabstimmung über eine Sachfrage wie den Knickei-Aufbau ist beim besten Willen nicht vorstellbar, wie ein Einspruch von wem auch immer zu einer nennenswerten Änderung des Wahlergebnisses führen könnte).
  2. Abwarten, bis der Wahlprüfungsausschuß die Gültigkeit der Abstimmung festgestellt hat.
  3. Abwarten, ob eventuell die Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen Klage gegen die Gültigkeit der Abstimmung einlegt.
  4. Beauftragung von externen Juristen mit der Prüfung, wie das noch unvollendete Ausschreibungsverfahren zum Wiederaufbau der Knickei-Ruine beendet werden kann.
  5. Abwarten, welche Beschlüsse die Gemeindevertretung hinsichtlich Abriß und Neubau einer Sporthalle faßt.
  6. Äußerung von juristischen und fachlichen Bedenken zu diesen Beschlüssen
  7. Beauftragung einer Prüfung durch Sicherheitsexperten, ob bei einem Abbruch der Knickei-Ruine Sicherheitsprobleme für die Nachbarschaftsgrundstücke entstehen können
  8. Abwarten, bis alle Schadenersatzprozesse abgeschlossen sind, um keine Beweismittel zu vernichten
  9. Beauftragung von externen Projektsteuerern für die Vorbereitung eventueller Planungsarbeiten...

Profil 3: Die Umsetzung nach Belieben

Hierbei wird das (unausgesprochene) Ziel der weitgehenden Vermeidung von Ergebnissen verfolgt. Wichtige Merkmale dieser Vorgehensweise können sein:
  1. Die Entdeckung von alternativen Verwendungsmöglichkeiten für die Knickei-Ruine. Dabei ist es nicht notwendig, realistische oder wirtschaftlich interessante Möglichkeiten zu wählen, es genügt, die Phantasie zu benützen.
  2. Prüfung, ob das Knickei als weithin bekanntes Wahrzeichen von Halstenbek nicht unter Denkmalsschutz gestellt werden müßte.
  3. Prüfung, ob das Knickei mit seiner interessanten Pilz-Vegetation nicht als Biotop unter Naturschutz gestellt werden müßte.
Für diejenigen, die noch unschlüssig sind, welches das zutreffende Profil der Halstenbeker Volksdiener ist, hier noch einige kleine Hilfsinformationen:

Pinneberger Zeitung vom 13.12.05
Ein schneller Abriß der Ruine ist nicht in Sicht. Zunächst muß nach der Sitzung des Abstimmungsgremiums das Ergebnis neun Tage lang öffentlich ausgehängt werden. Dann folgt eine vierwöchige Einspruchsfrist, in der Einwendungen vorgebracht werden können. Bürgermeister Bruno Egge sieht keinen Anlaß, jetzt vorschnell zu handeln. Die Forderung, sofort alle Unterhaltsmaßnahmen für das Knick-Ei zu stoppen, lehnt der Verwaltungschef ab, solange nicht klar sei, wie es weitergehe. Monatlich fallen Kosten in Höhe von 11000 Euro an, um das Sport-Ei zu belüften und zu beheizen, die Baustelle zu sichern und das Stützgerüst zu erhalten....

Pinneberger Zeitung vom 18.1.06
...präzisieren die Sozialdemokraten ihre Position. Demnach soll ein zweimonatiger Zeitraum von der Verwaltung genutzt werden, um Alternativen zum Abriß aufzuzeigen und zu bewerten...

Na, alles klar, wie der Bürgerentscheid umgesetzt wird?